Erlaubniss der Warnanlage für notorische Linksfahrer


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Abgeschickt von Rainer am 18 Januar, 2004 um 19:19:53

Hier mit trete ich für die Erlaubniss ein, daß Autofahrer die ständig links fahren, obwohl rechts alles frei ist, die Warnblinkanlage frei benutzen dürfen. Wer kennt das nicht ? Man fährt gemütlich auf einer freien Autobahn (ist selten aber es kommt vor) und sieht in einiger Entfernung vor sich einen einsamen PKW-Fahrer der ohne Zwang auf der linken Spur fährt. Man könnte jetzt überlegen, warum er oder sie das macht, aber sind wir Psychonauten die sich damit befassen wollen ? Wir die jetzt von rechts hinten ankommen und etwas schneller fahren als das fahrende Verkehrshinderniss auf der linken Spur vor uns, müssen jetzt hoffen das wir erkannt werden. Auf keinen Fall sollte man sich verleiten lassen, rechts zu überholen, weil diese verwirrten Menschen, natürlich blitzartig auf die richtige Spur wechseln könnten und uns dann in die Botanik befördern könnten. Auch das exesszive Hupen, Blinken oder verwenden der Lichthupe sollte nicht benutzt werden, um diese verwirrten Menschen auf die richtige Spur zu bringen, denn damit hätte man den Tatbestand der Nötigung erfüllt und man sollte niemals geistig unterlegene Strassenverkehrsteilnehmer nötigen. Die Frage bleibt : Wie geht man mit diesen notorischen Linksfahrern um die sinnlos den Verkehr behindern ? Ich meine diese unsicheren Fahrer und Fahrerinnen, die nicht wissen was sie tun, sollten sich als Verkehrshinderniss deutlich zu erkennen geben dürfen und deswegen fordere ich : Alle, die ständig zwanghaft, die Überholspur benutzen, ohne irgend jemand überholen zu können (weil da niemand zum überholen ist) sollte erlaubt sein, ständig die Warnblinanlage benutzen zu dürfen. Autofahrer die vergessen haben sollten, sich als Verkehrshinderniss mit dem Warnblinklicht zu kennzeichnen, sollten dann mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Solange in diesem Fall noch keine Gesetzesänderung erfolgt ist, sollte jeder vernünftige Autofahrer diese notorischen Linksfahrer weiterhin wie ein Verkehrshinderniss behandeln das ein Warnblinklicht eingeschaltet hat.

Autofahrer die bei einer leeren Autobahn dem Zwang erliegen auf der Mittelspur zu fahren, sollten selbstverständlich genauso die Warnblinkanlage ständig benutzen dürfen, wie die vorhin beschriebenen Deppen. Es darf da niemand benachteiligt werden. In diesem Sinne..... fordert von euren Politikern, das zwanghafte Linksfahrer und Mittelspurfahrer, frei die Warnblinkanlage benutzen dürfen und sich als Verkehrshinderniss den anderen Verkehrsteilnehmer mitteilen dürfen.

Mit freundlichem Gruss
Rainer


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